[1] Verbessern : Aufbereitung, Ausarbeitung, Ausbau
Die Nacherfüllung ist im deutschen Schuldrecht ein Recht, das nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Rahmen der Gewährleistung beim Kaufvertrag dem Käufer und beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, falls die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist. Bei der Nacherfüllung handelt es sich um das primäre Gewährleistungsrecht: Bevor der Käufer oder der Besteller auf andere Rechte, etwa Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zurückgreifen darf, muss er seinem Vertragspartner in der Regel die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. Dies beruht auf der Erwägung, dass Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind und nur in Ausnahmefällen auf andere Weise abgewickelt werden sollen.
Wort | Synonyme |
Nachbesserung | Fehlerbehebung |
Nachbesserung | Verbesserung |
Nachbesserung | Korrektur |
Nachbesserung | Mangelbeseitigung |
Nachbesserung | Fehlerbeseitigung |
Nachbesserung | Reparatur |
Nachbesserung | Problemlösung |
Nachbesserung | Instandsetzung |
Nachbesserung | Berichtigung |