[1] Bitte, Verlangen : Adresse, Anliegen, Ansinnen
Von einem Gegenentwurf spricht die Bundesverfassung der Schweiz in Artikel 139 im Zusammenhang mit dem durch eine Volksinitiative herbeigeführten Referendum über eine Verfassungsänderung. Der Gegenentwurf wird von der Bundesversammlung als Alternative zur Vorlage der Initiative mit zur Abstimmung gestellt. In der Abstimmung können die Stimmberechtigten seit 1987 mit dem sogenannten «doppelten Ja» beide Vorlagen annehmen und mittels einer Stichfrage ihre Präferenz für den Fall der Annahme beider ausdrücken.