[1] Reise, Tourismus, Urlaub : Ausflugsort, Ausflugsziel, Erholungsgebiet
Ausflugsort oder staatlich anerkannter Ausflugsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, die eine besondere Bedeutung für den Fremdenverkehr, herausgehobene Sehenswürdigkeiten oder besondere Sport- und Freizeitangebote, entsprechende für den Fremdenverkehr fördernde Einrichtungen sowie ein hohes Aufkommen an Tages- und Übernachtungsgästen nachweisen.