[1] Ware gegen Entgelt erwerben [2] Recht: ein Verpflichtungsgeschäft zum Erwerb eines Gegenstands eingehen, das von dem Erfüllungsgeschäft (Übertragung des Eigentums) zu unterscheiden ist. [3] transitiv: eine Person unter Druck setzen [4] transitiv: eine Person bestechen
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