[1] : Der Bundesanzeiger ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden.
Der Bundesanzeiger ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger Verlag, der 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert wurde. Er gehört heute vollständig zur M. DuMont Schauberg Mediengruppe mit Sitz in Köln.