[1] Recht: die Nichtbeachtung der erforderten gesetzlichen oder gewillkürten Form
Formmangel liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keine Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der Nichtigkeitsgründe im Rechtsverkehr.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Formmangel | lack of form | en | ||
1 | Formmangel | formbrist | sv | ||
Formmangel | formal defect | en |