[1] Gastronomie: satt machende Ergänzung zu einem (Fleisch- oder Fisch-)Gericht wie Kartoffeln, Teigwaren oder Reis
Als Beilagen bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Typische Beilagen werden als Garnitur bezeichnet.
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