[1] Fiktiver Charakter:
Standesbeamte sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel und handeln in Auftragsverwaltung bundeseinheitlich nach dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)“.
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