Der Begriff Kostenrahmen findet sich erstmals in der DIN 276-1:2006-11 – Kosten im Bauwesen. Danach dient „der Kostenrahmen … als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der Kostenvorgabe.“