Der Tauschhandel ist eine Form des Handels, bei der Waren oder Dienstleistungen direkt gegen andere Waren oder Dienstleistungen getauscht werden ohne die Verwendung von Geld. In Deutschland gelten nach § 480 BGB für den Tausch dieselben Vorschriften wie für den Kauf.
Wort | Synonyme |
Tauschgeschäft | Barter-Handel |
Tauschgeschäft | Tauschhandel |
Tauschgeschäft | geldloser Handel |