[1] In der Wahlkapitulation verpflichtet sich der Kandidat gegenüber dem Wahlgremium zu bestimmten Maßnahmen im Falle seiner Wahl. Wahlkapitulationen kamen vor allem bei der Wahl des deutschen Kaisers, der Papstwahl und der Bischofswahl vor. [2]
Als Wahlkapitulation wird seit dem Mittelalter ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, in dem ein Kandidat Zusagen für den Fall seiner Wahl machte, in dem aber auch seine Kompetenzen genau geregelt und Machtbefugnisse eingeschränkt werden konnten.
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