[1] Person, die einem Herrscher untergeben ist
Als Untertan oder Subjekt wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich sehr unterschiedlich gestalten: von eher symbolischer Unterordnung über Knechtschaft bis hin zur Leibeigenschaft. Der Philosoph Hegel bestimmt das soziale Verhältnis des Untertans als die mittlere zivilisatorische Stufe von Maßnahmen zum Ausgleich unvereinbarer Interessensunterschiede, welche zwischen dem aggressiven Zweikampf und dem Schluss eines bindenden Vertrages anzusiedeln ist.
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Wort | Synonyme |
Untertan | Befehlsempfänger |
Untertan | Untergebener |
Untertan | Untergeordneter |
Untertan | Sklave |
Untertan | Fronarbeiter |
Untertan | Leibeigener |
Untertan | Volk |
Untertan | Staatsbürger |
Untertan | Staatsangehöriger |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Untertan | subject | en | ||
1 | Untertan | suddito | it | m | |
1 | Untertan | undersåte | sv | u | |
1 | Untertan | súbdito | es |