Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern. Davon zu unterscheiden ist das Auskunftsverweigerungsrecht, welches sich lediglich auf bestimmte Fragen bezieht. Weiter ist es vom Aussageverweigerungsrecht, also dem Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren keine Angaben zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen, zu unterscheiden.