Der Begriff Waschabgleich bezeichnet im Adresshandel die Bereinigung von Adressbeständen hinsichtlich ihrer Aktualität und Bonität. Durch die Entfernung von Kunden mit Negativmerkmalen aus den Kundenstämmen soll verhindert werden, dass Unternehmen Aufwendungen in Bezug auf potentielle Kunden tätigen, mit denen sie mangels Bonität ohnehin keine Geschäfte abschließen möchten.