Das Deckungskapital ist in der Versicherungsmathematik die Bezeichnung für einen versicherungsmathematisch berechneten Wert, der einem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt des Versicherungsverlaufs zugeordnet wird. Diese Zuordnung eines Wertes ist aber nicht objektiv und eindeutig bestimmt. Vielmehr können sich je nach Sichtweise, Wahl der Annahmen für die Bewertung und Zweck der Bewertung für einen gegebenen Versicherungsvertrag zu einem Zeitpunkt sehr unterschiedliche Werte ergeben, von denen jeder als Deckungskapital bezeichnet würde. Der Begriff Deckungskapital beschreibt also nur, was der Wert bedeuten soll, beinhaltet aber nicht eine konkrete Bestimmung eines Wertes.