[1] trotz Fälligkeit nicht gezahlter Geldbetrag
Als Rückstand bezeichnet man umgangssprachlich und im Rechnungswesen den Schuldnerverzug, bei dem der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung seine Zahlung nicht oder nicht fristgerecht vornimmt und diese Verzögerung zu vertreten hat.
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Wort | Synonyme |
Zahlungsrückstand | Rückstand 1 |
Zahlungsrückstand | Schuldnerverzug 1 |
Zahlungsrückstand | Zahlungsverzug 1 |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Zahlungsrückstand | backlog of payments | en | |||
Zahlungsrückstände | backlogs of payments | en |