Eventualverbindlichkeiten resultieren bei bilanzierenden Unternehmen aus der Übernahme von Haftungen wie Bürgschaften, Garantien, sonstigen Gewährleistungsverträgen oder weitergegebenen Wechseln, wenn zum Bilanzstichtag unsicher ist, ob und wann sie zu echten Verbindlichkeiten werden. Im Rahmen der Schuldenkrise Griechenlands und anderer Staaten gerät auch die Eventualhaftung von Staaten in den Vordergrund der Diskussion.