[1] autobahnähnliche, ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmte Straße in Deutschland
Als Kraftfahrstraße wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist als eine öffentliche Straße ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und maximal vier Meter hoch und 2,55 m breit sind.
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