[1] Steuer : Abgabenquote, Pauschalbesteuerung, Steuerberechnung
Die Besteuerung nach dem Aufwand oder kurz Pauschalbesteuerung oder Pauschalsteuer ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber dort nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können, statt wie alle anderen Steuerpflichtigen auf der Grundlage ihres Einkommens und Vermögens. Ende 2014 gab es in der Schweiz 5382 Personen, die pauschal besteuert wurden. Der Ertrag aus der Pauschalbesteuerung belief sich 2014 auf CHF 740.000.000 mit einem durchschnittlichen Ertrag pro aufwandbesteuerter Person von CHF 137.495.