Als Wählerevidenz wird in Österreich die Liste bezeichnet, in der alle Wahlberechtigten eingetragen sind. Sie wird üblicherweise in jeder Gemeinde auf der Grundlage des Melderegisters laufend geführt. Ungefähr zwei Monate vor einer Wahl, zum sogenannten Wahlstichtag, wird aus der Wählerevidenz das Wählerverzeichnis erstellt, das die Grundlage für die Zulassung zu dieser konkreten Wahl bildet. Innerhalb einer ca. zweiwöchigen Frist ungefähr einen Monat vor der Wahl findet das Reklamationsverfahren statt. In dieser Zeit hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen, ob und wo er zu dieser Wahl wahlberechtigt ist, und gegebenenfalls eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung zu beantragen.