Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.
Wort | Synonyme |
Wohneinheit | Bleibe (Bsp.: eine Wohnanlage mit 40 Wohneinheiten) |
Wohneinheit | (eigene) vier Wände |
Wohneinheit | Dach überm Kopf |
Wohneinheit | Dach über dem Kopf |
Wohneinheit | Unterkunft |
Wohneinheit | Domizil |
Wohneinheit | Heim |
Wohneinheit | Residenz |
Wohneinheit | Wohnung |
Wohneinheit | Wohnstätte |
Wohneinheit | Wohnstatt |
Wohneinheit | Heimstatt |
Wohneinheit | Obdach |
Wohneinheit | Behausung |
Wohneinheit | Zuhause |