Die DDR-Einheitsgewerkschaft Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, FDGB gliederte sich in betriebliche und institutionelle Grundorganisationen, z. B. in Industrieunternehmen, Krankenhäusern, Verwaltungen u. ä.. Auf dieser Ebene stellte die von den Mitgliedern gewählte Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) den Ansprechpartner der Beschäftigten für gewerkschaftliche Fragen dar. Mitbestimmung und Vertretung gewerkschaftlicher Rechte nach westlichem Muster spielten bei der Tätigkeit des Gremiums eine untergeordnete Rolle. Primär waren die Verteilung der knappen gewerkschaftlich organisierten Ferienplätze, Betreuung von berenteten ehemaligen Betriebsangehörigen, Unterstützung bei der Suche nach Plätzen für die Kleinkinderbetreuung und die Organisation von Betriebsfeiern aus diversen Anlässen. Insofern genoss die BGL bei vielen Mitarbeitern ein höheres Ansehen als z. B. die betrieblichen Parteileitungen.