[1] Unrecht : Begünstigung, Günstlingswirtschaft, Illegalität [2] Hilfe : Begünstigung, Bevorzugung, Beziehungen
Bei der Begünstigung handelt es sich um eine Straftat mehrerer Rechtsordnungen. Sie bedroht es mit Strafe, einen Straftäter im Anschluss an seine Tat in der Absicht zu unterstützen, ihm die Vorteile seiner Tat zu sichern. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist das Delikt im 21. Abschnitt des Besonderen Teils in § 257 StGB geregelt. Dort zählt die Begünstigung ebenso wie die Strafvereitelung, die Hehlerei und die Geldwäsche zu den Anschlussdelikten. Sie erfasst Hilfeleistungen, die in der Absicht vorgenommen werden, dem Täter der Vortat die Vorteile seiner Tat zu sichern. Verwandt ist die Begünstigung damit mit der Beihilfe zu einer Straftat.
Wort | Synonyme |
Begünstigung | Beschleunigung (Verstärkende Moderation eines empirischen Effekts) |
Begünstigung | Verstärkung |
Begünstigung | Unterstützung |
Begünstigung | Ausstattung mit Privilegien |
Begünstigung | Besserstellung |
Begünstigung | Bevorzugung |
Begünstigung | Privilegierung |
Begünstigung | Vorliebe |
Begünstigung | Vorrecht |
Begünstigung | Privileg |
Begünstigung | Vergünstigung |
Begünstigung | Vetternwirtschaft |
Begünstigung | Protektion |
Begünstigung | Auszeichnung |