[1] Vor Gericht : Kronzeugenregelung, Zeugenaussage, Zeugenbeeinflussung
Der Begriff Kronzeuge bezeichnete ursprünglich jeden Zeugen, welcher in einem Strafprozess von der Staatsanwaltschaft aufgerufen wurde. Heute werden als Kronzeugen solche Zeugen bezeichnet, die in der Hoffnung auf oder gegen Zusage von Strafmilderung oder Straffreiheit für ihren eigenen Tatbeitrag gegen die übrigen Beteiligten aussagen.