[1] eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten bzw. überprüfen zu lassen [2] Deutschland, Rechtswesen, Prozessrecht: den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen [3] Vor Gericht : Anfechtung, Appellation, Berufung
Der Begriff Rechtsmittel hat folgende Bedeutung: in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Das Rechtsmittel ist abzugrenzen gegen den Oberbegriff Rechtsbehelf, mit dem allgemein die Anfechtung einer staatlichen, also auch behördlichen Entscheidung beschrieben wird. Daher können Rechtsmittel auch als Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen definiert werden.
in Österreich und der Schweiz jede Anfechtung einer Entscheidung
im Staatshaftungsrecht neben Berufung, Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen auch alle anderen Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung, die sich dazu eignen, die beanstandete Amtshandlung und mit ihr einen Schaden abzuwehren. Dazu gehören auch Erinnerung, Gegenvorstellung, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und Dienstaufsichtsbeschwerde.
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Wort | Synonyme |
Rechtsmittel | Abhilfe (Nur in Österreich und der Schweiz synonym.) |
Rechtsmittel | Rechtsbehelf |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Rechtsmittel | legal remedy | en | |||
Rechtsbehelf | means of legal redress | en | |||
Rechtsmittel gegen ein Urteil | appeal a decision | en | |||
Rechtsmittel einlegen | to lodge an appeal | en |