[1] Verbinden : Arm, Brücke, Durchgang
Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Wege wie Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975 spricht man von Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen unabhängig von der Wegbefestigung, wenn sie überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und
keine überörtliche Bedeutung haben.