[1] Unternehmen : Einzelunternehmen, Familienholding, Familienkonzern
Als verbundene Unternehmen, auch Konzernunternehmen, bezeichnet man in Deutschland und Österreich üblicherweise Unternehmen ein und desselben Konzerns. Sie sind zwar juristisch selbständig, jedoch wirtschaftlich miteinander verbunden. Ein Konzern besteht in der Regel aus einem Mutterunternehmen und Töchtern, deren Geschäfte bei der Konsolidierung im Zuge des Konzernabschlusses saldiert werden. Das heißt, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden gegeneinander verrechnet. Umsatzerlöse aus gegenseitigen Warenlieferungen und sonstige konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Die bei diesen Geschäften evtl. realisierten Zwischengewinne werden eliminiert.