Als Einblendung bezeichnet man: In der Filmtechnik die Überlagerung von Teilen des Bilds mit einer anderen Bildinformation, siehe Einblendung (Filmtechnik)
Im Audiobereich das ergänzende Einmischen einer neuen Quelle auf einen bestehenden oder noch leeren Audiokanal, siehe Fade
In der Computertechnik das Sichtbarmachen eines anderen Mediums oder Speicherbereichs, siehe EMM386.EXE, 4-GiB-Grenze
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