[1] Aktion/Institution mit dem Ziel, hinterzogene Steuern einzutreiben [2] Steuer : Scheinselbstständigkeit, Selbstanzeige, Steueraffäre [3] : Die Steuerfahndung ist ein organisatorischer Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgaben bestehen in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, in der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und der Ermittlun
Die Steuerfahndung ist ein organisatorischer Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgaben bestehen in der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, in der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Verfahren. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen in Bezug auf die von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Ermittlungen die vom Bund verwalteten Steuern, Zölle und Abgaben betreffend nimmt der Zollfahndungsdienst vor. Organisiert ist die Steuerfahndung in Steuerfahndungsstellen an ausgewählten Finanzämtern. In einigen deutschen Bundesländern sind dies unselbständige Dienststellen, in anderen Bundesländern bestehen ausschließlich für die Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingerichtete Finanzämter.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Steuerfahndung | fiscal intelligence service | en |