Der Genitiv, seltener Genetiv, veraltet Genitivus, Genetivus, von lateinisch [casus] genitivus/genetivus, deutsch ‚die Abstammung bezeichnend[er Fall]‘, in der deutschen Schulgrammatik auch 2. Fall, Wes-Fall oder Wessen-Fall; veraltet Zeugefall, ist ein Kasus, und somit eine Deklinationsform, deren typischste Funktion die Markierung von Attributen ist. Beispiele im Standarddeutschen sind: „das Haus des Nachbarn“, „der Klang einer fernen Glocke“. Daneben tritt der Genitiv auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf, sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen.
Wort | Synonyme |
Genetiv | Genitivus |
Genetiv | Wes-Fall |
Genetiv | Wessen-Fall |
Genetiv | Zeugefall |
Genetiv | 2. Fall |
Genetiv | Wessenfall |
Genetiv | zweiter Fall |
Genetiv | Genitiv |
Genetiv | Wesfall |