Die Verkehrsteuer ist eine Steuer, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird. Sie knüpft an die Übertragung von Gütern im Rechtsverkehr an, also Leistungsaustausch auf Grundlage von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, und nicht an bloße Realakte, wie Verbrauch oder Aufwand, aber auch an Vorgänge wie z. B. das Halten eines Kraftfahrzeuges.
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Wort | Synonyme |
Verkehrsteuer | Verkehrssteuer |