Ein Ausforschungsbeweis ist ein Beweisantrag, der darauf abzielt, durch die beantragte Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die einen genaueren Vortrag oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen. Dazu erfolgt ein Beweisantritt für unsubstantiierte Behauptungen oder Vermutungen; d. h. die Behauptungen, die angeblich bewiesen werden können, werden sehr vage, unbestimmt und allgemein gehalten.