[1] Straßenverkehr : Anliegerverkehr, Berufsverkehr, Busverkehr
Anlieger sind Rechtssubjekte, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das an eine öffentliche Straße oder an einen Wasserlauf grenzt. In Österreich heißen sie Anrainer, in der Schweiz und Liechtenstein werden sie Anstößer genannt.
Wort | Synonyme |
Anliegerverkehr | Zubringerdienst |
Anliegerverkehr | Anrainerverkehr |