Disziplinarrecht dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu, die Funktionsfähigkeit und die Integrität des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten. Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Beamte gegen ihre Dienstpflichten verstoßen und ein Dienstvergehen begehen, wie dieses aufzuklären und wie auf dieses zu reagieren ist.