Verwendung, auch Verwenden, Verwendbarkeit etc., steht für: Verwendung (Recht), finanzielle Aufwendung zugunsten einer Sache
Verwendungszweck, die Bindung von Geldmitteln für einen bestimmten Zweck
Nutzung (Technik), die Anwendung eines Betriebsmittels zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe
Verwendung (Beamtenrecht), stellenspezifischer Einsatz von Beamten