[1] Rechtssprache, österreichisch: Eigentumsübertragung des Nachlasses durch Gerichtsbeschluss an den/die Erben nach Abgabe einer Erbantrittserklärung
Die Einantwortung ist eine Besonderheit des österreichischen Erbrechts. Es sieht einen eigenen hoheitlichen Akt nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens vor, durch den der Erbe nach Abgabe einer Erbantrittserklärung Eigentum an den Vermögenswerten des Nachlasses erwirbt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Einantwortung | devolution | en |