[1] Wahl : Gegenkandidatur, Kampfkandidatur, Kandidatenaufstellung
Als Sprengkandidatur (schweizerisch) oder Kampfkandidatur bezeichnet man das Aufstellen eines Gegenkandidaten bei einer Wahl, in der ansonsten nur eine Person kandidieren würde, wenn dieser eine realistische Chance hat, auch tatsächlich gewählt zu werden.