[1] etwas Zusätzliches, das aber nicht notwendig ist [2] Verzierung, Schmuck : Accessoires, Aufmachung, Aufputz [3] Verzierung : Accessoires, Ausgestaltung, Ausschmückung [4] Hinzufügen : Beigabe, Beilage, Beiwerk,
Als Beiwerk bezeichnet man im Urheberrecht ein Werk, das im Kontext eines anderen (Haupt)werks auftritt und neben diesem eine nur untergeordnete Rolle spielt. Viele Urheberrechtsordnungen der Welt sehen eine Beschränkung des Urheberrechts (Schrankenregelung) vor, die es gestattet, Werke erlaubnisfrei wiederzugeben, solange diese lediglich als Beiwerk in Erscheinung treten. Der Begriff findet daneben auch im Bereich des Persönlichkeitsrechts, speziell des Rechts am eigenen Bild Verwendung. So ist etwa in Deutschland die Verwertung von Personenbildnissen grundsätzlich von der Erlaubnis der Abgebildeten abhängig; einer solchen bedarf es jedoch nicht, wenn die Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit darstellen. Außerdem wird der Begriff umgangssprachlich verwendet für bedeutungslose und nebensächliche beziehungsweise unwichtige Details.
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Wort | Synonyme |
Beiwerk | Beifügung |
Beiwerk | Parergon |
Beiwerk | Zierwerk |
Beiwerk | Anhängsel |
Beiwerk | Begleitumstände |
Beiwerk | Requisiten |
Beiwerk | Staffage |
Beiwerk | Schnörkel |
Beiwerk | Zubehör |
Beiwerk | Floskel |
Beiwerk | Putz |
Beiwerk | Ingredienzen |
Beiwerk | Zutat |
Beiwerk | Schmuck |
Beiwerk | Nebensächlichkeit |
Beiwerk | Verzierung |
Beiwerk | Rankenwerk |
Beiwerk | Nebensache |
Beiwerk | Verschnörkelung |
Beiwerk | Beimengungen |