Eine Kommandobehörde ist eine militärische Kommandostelle, die in der Regel Großverbände ab der Ebene Brigade oder Division führt. Entsprechende militärische Dienststellen vom Korpskommando an aufwärts werden als Oberkommando, in Deutschland als Höhere Kommandobehörden bezeichnet. Für die Bundeswehr definiert die Dienstvorschrift auch, bei welchen Dienststellen es sich um Kommandobehörden bzw. höhere Kommandobehörden handelt. In einem dreistufigen Behördenaufbau kann eine Höhere Kommandobehörde von der Stellung in der Hierarchie am ehesten mit einer Oberbehörde verglichen werden.