[1] Versicherung : Arbeitslosenversicherung, Autoversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist in vielen Ländern zum Beispiel bei Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und vor allem bei der Sozialversicherung der Fall. Man unterscheidet – in der Regel staatliche – Versicherungssysteme mit gesetzlicher Zwangsmitgliedschaft, vor allem bei der Sozialversicherungspflicht, sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. In Deutschland wird dies vor allem bei den Versicherungen gewählt, die dem Schutz Dritter dienen, wie dies bei Kfz-Haftpflichtversicherung, der Berufshaftpflichtversicherung und der Jagdhaftpflichtversicherung der Fall ist. Dieser Schutz wird aber bei der gesetzlichen Versicherung gegen Arbeitsunfälle auch im Wege der staatlichen Zwangsmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft hergestellt.