[1] : Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat.
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung an Hundesportprüfungen innerhalb des VDH verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einem Verein angehören, der dem VDH angeschlossen ist. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.