Ein Bahnübergang, früher Weg(e)übergang, ist sowohl gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen, wie auch nach § 20 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung eine solche einer Straßenbahn auf Unabhängigem Bahnkörper mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge.