Ein Anteilshonorar ist eine besondere Form des Erfolgshonorars. Der Ausdruck Honorar wird im Dienstleistungsrecht für die Vergütung freiberuflicher Leistungen verwendet. Im Laufe von Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beschäftigen sich die beiden Parteien damit, auf welcher Grundlage die Höhe des Honorars ermittelt und welche Honorarform in den Vertrag aufgenommen werden soll.