Als Privatbahn, veraltet auch Privatanschlussbahn, werden Eisenbahnunternehmen bezeichnet, die im Regelfall nicht im Eigentum des jeweiligen Zentralstaates stehen; die Bezeichnung Privatbahn wird vor allem zur Abgrenzung von den Staatsbahnen genutzt. Bei den Privatbahnen handelt es sich teils um Kapitalgesellschaften im Eigentum privater Investoren, teils auch der öffentlichen Hand. Auch Bahnen, die als Eigenbetriebe in öffentlich-rechtlicher Form existieren, werden als Privatbahn bezeichnet.