[1] Gericht : Amtsgericht, Appellationsgericht, Arbeitsgericht [2] : Das Jugendschöffengericht ist ein Jugendgericht, das über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender entscheidet. Wie alle Jugendgerichte, können Jugendschöffengerichte auch zuständig sein, wenn Straftaten oder Verfehlungen durch Erwachsene Kinder bzw.
Das Jugendschöffengericht ist ein Jugendgericht, das über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender entscheidet. Wie alle Jugendgerichte, können Jugendschöffengerichte auch zuständig sein, wenn Straftaten oder Verfehlungen durch Erwachsene Kinder bzw. Jugendliche oder den Jugendschutz betreffen. Es ist ein Spruchkörper beim Amtsgericht und besteht aus einem hauptamtlichen Richter als Vorsitzendem und zwei Jugendschöffen. In der Hauptverhandlung sollen dies ein Mann und eine Frau sein. Außerhalb der Hauptverhandlung wirken sie nicht an Entscheidungen mit.