Ein Vertrauensarzt ist in der Schweiz ein Arzt, der im Auftrag der öffentlichen Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) oder der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung den Gesundheitszustand von Personen begutachtet und weitere gutachterliche Funktionen ausübt, beispielsweise als Gutachter oder bei der Feststellung von Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit, und der seine Auftraggeber in medizinischen Fachfragen berät.