Als Gottesdienstordnung wird bezeichnet: in der katholischen Kirche die Termine und Orte der sonntäglichen und werktäglichen Gottesdienste. Sie werden im Pfarrblatt, auf der pfarrlichen Homepage, als Aushang und mündlich bekanntgegeben.
in der evangelischen Kirche die Agende, der Ablauf des einzelnen Gottesdienstes, wie er durch feststehende und wechselnde Stücke geregelt ist.