Die deutsche Krankenversichertenkarte oder auch Krankenversicherungskarte war bis zum 31. Dezember 2014 eine Speicher-Chipkarte, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern diente. Sie sollte ursprünglich bereits zum 1. Januar 1992 eingeführt werden und den „Krankenschein“ ersetzen. Sie wurde aber erst verspätet am 1. Januar 1995 eingeführt und wurde seit 2012 sukzessive durch die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt. Bereits Ende der 1970er Jahre wurde ein Versuch gestartet, den Krankenschein durch eine Karte im Scheckkartenformat („Versichertenausweis“) abzulösen, was jedoch über Pilotprojekte z. B. im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht hinaus kam.