Disziplinarmaßnahme steht für: Ahndung von Dienstvergehen im öffentlichen Dienst, siehe Disziplinarrecht
Ahndung von Dienstvergehen bei der Bundeswehr, siehe Wehrdisziplinarordnung
Ahndung von Verstößen der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, siehe Disziplinarmaßnahme (Privatwirtschaft)
Disziplinarmaßnahme (JVA) in einer Justizvollzugsanstalt
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