Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wort | Synonyme |
Kapitalertragsteuer | Kapitalgewinnsteuer |
Kapitalertragsteuer | Kapitalertragssteuer |